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Kunst, Kultur, Gestaltung
Fotograf/Fotografin
Das Berufsbild von "Fotograf/Fotografin"
Der Begriff Photographie wurde erstmals (noch vor englischen oder französischen Veröffentlichungen) am 25. Februar 1839 vom Astronomen Johann Heinrich Maedler in der Vossischen Zeitung verwendet. Bis ins 20. Jahrhundert bezeichnete Fotografie alle Bilder, welche rein durch Licht auf einer chemisch behandelten Oberfläche entstehen.
Die Fotografie ist ein Medium, das in sehr verschiedenen Zusammenhängen eingesetzt wird. Fotografische Abbildungen können beispielsweise Gegenstände mit primär künstlerischem (künstlerische Fotografie) oder primär kommerziellem Charakter sein (Industriefotografie, Werbe- und Modefotografie). Die Fotografie kann unter künstlerischen, technischen (Fototechnik), ökonomischen (Fotowirtschaft) und gesellschaftlich-sozialen (Amateur-, Arbeiter- und Dokumentarfotografie) Aspekten betrachtet werden. Des Weiteren werden Fotografien im Journalismus und in der Medizin verwendet.
Die Fotografie ist teilweise ein Gegenstand der Forschung und Lehre in der Kunstgeschichte und der noch jungen Bildwissenschaft. Der Kunstcharakter der Fotografie war lange Zeit umstritten, wird jedoch seit einigen Jahren zunehmend anerkannt. Einige Forschungsrichtungen ordnen die Fotografie der Medien- oder Kommunikationswissenschaft zu, auch diese Zuordnung ist umstritten.
Die Fotografie unterliegt dem komplexen und vielschichtigen Fotorecht; bei der Nutzung von vorhandenen Fotografien sind die Bildrechte zu beachten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beruf des Fotografen zu erlernen und auszuüben:
- staatlich anerkannte Berufsausbildung im Handwerk mit der Abschlussprüfung als Geselle oder eine IHK-Abschlussprüfung beziehungsweise Abschlussprüfung an Berufsfachschulen und
- mit der zusätzlichen Möglichkeit der Aufstiegsweiterbildung durch das Ablegen der Meisterprüfung oder der Prüfung als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Fototechnik durch ein Studium an einer staatlichen Fachschule oder
- als grundständige Ausbildung ein Studium an einer Hochschule (Akademie, Kunsthochschule) oder Fachhochschule.
- selten eine autodidaktische Aneignung und Tätigkeit, zum Beispiel verbunden zunächst mit einer Assistentenstelle bei einem bereits etablierten Fotografen.
In Deutschland gibt es einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Fotograf, daher ist die Berufsbezeichnung geschützt, jedoch, ohne sich Fotograf nennen zu dürfen, steht die Ausübung des Berufes, im freiberuflichen Sinne, auch Autodidakten offen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003, zu den zulassungsfreien Berufen, d. h., dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Trotzdem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer notwendig. Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur gesetzlich geschützt. Der Titel Meister, staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade bzw. staatlichen Abschlussbezeichnungen Diplom…, Bachelor oder Master werden nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach-)Hochschulstudium verliehen.
Während der Begriff Designer von jeher frei genutzt werden konnte, darf die Berufsbezeichnung staatl. gepr. Fotodesigner und der akademische Grad Diplom-Foto-Designer nur nach erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden.
Hingegen sind die Begriffe Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, Fotoartist, Fotodesigner, Bildermacher oder schlichtweg nur Fotografie keine geschützten Bezeichnungen und werden überwiegend von Autodidakten genutzt.

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